Blutzelle

Die bewusste, sorgfältige Auswahl und Beurteilung von Projekten und Gesuchen, welche dem Stiftungszweck entsprechen, ist dem Stiftungsrat ein zentrales Anliegen. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:

Gesuche betreffend Förderung der medizintechnischen und humanmedizinischen Forschung gemäss Buchstabe a des Stiftungszwecks können sowohl von natürlichen als auch juristischen Personen eingereicht werden. An die Projektförderung anrechenbare Kosten sind insbesondere

  1. die Saläre wissenschaftlicher und technischer Mitarbeitender der Forschungsprojekte;

  2. Sachkosten, die mit der Durchführung der Forschung in direktem Zusammenhang stehen, namentlich Material von bleibendem Wert, Verbrauchsmaterial, Feldspesen, Reisen oder Aufwendungen Dritter, Kosten von Rechenzeit und Daten sowie Kosten für die Zugänglichmachung von Forschungsdaten (Open Research Data);

  3. direkte Kosten für die mit der Durchführung der Forschung zusammenhängende Benutzung von Forschungsinfrastruktur.

Gesuche betreffend Förderung begabter, wirtschaftlich bedürftiger Menschen gemäss Buchstabe b des Stiftungszwecks müssen durch diese selber eingereicht werden. Gesuche von Personen mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen werden bevorzugt behandelt, jedoch werden auch Gesuche von Personen entgegengenommen, welche zwar keinen Wohnsitz im Kanton St. Gallen haben, aber einen engen Bezug zur Ostschweiz nachweisen können. In jedem Fall muss dem Gesuch ein geeigneter Nachweis der Bedürftigkeit beigelegt werden.

Gesuche betreffend Unterstützung gemeinnütziger Hilfsorganisationen gemäss Buchstabe c können nur von Organisationen eingereicht werden, deren Zweckartikel in den Statuten die Betreuung von geistig behinderten, psychisch schwer kranken oder körperbehinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie der Familien solcher Hilfsbedürftigen vorsehen. Die gemeinnützige Hilfsorganisation muss eine natürliche Person als Ansprechpartner angeben. Die Organisation hat die Gemeinnützigkeit mittels der Bescheinigung der Steuerbefreiung nachzuweisen. Erfolgt die Gesuchstellung durch Hilfsbedürftige direkt oder deren Familie, so muss die Hilfsbedürftigkeit durch die öffentliche Hand bestätigt werden.

Sämtliche Gesuche auf Unterstützung durch die Stiftung sind dem Stiftungsrat schriftlich einzureichen wobei dazu folgendes Formular verwendet werden kann.
 

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